SCHNELL. UNABHÄNGIG. REGIONAL
Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungs analyse) bei Legionellen
Ein positiver Legionellenbefund in der Trinkwasseranlage erfordert schnelles, besonnenes und rechtssicheres Handeln. Als zertifizierter und völlig unabhängiger Sachverständiger für technische Gebäudeausrüstung unterstütze ich Sie genau an diesem kritischen Punkt.
Gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung (§ 51 Absatz 1 TrinkwV 2023) bin ich Ihr Ansprechpartner für die gesetzlich geforderte Risikoabschätzung (die ehemalige Gefährdungsanalyse). Dabei decke ich nicht nur die Ursachen für die Kontamination auf, sondern erarbeite pragmatische und normgerechte Lösungen für den sicheren Weiterbetrieb Ihrer Anlage.
"Den Legionellenbefall dauerhaft loswerden und teure Strafzahlungen rechtzeitig verhindern"
Wenn bei Ihrer Trinkwasserprüfung der kritische Grenzwert von 100 KBE pro 100 ml überschritten wurde, besteht akuter Handlungsbedarf. In diesem Fall erstelle ich für Sie als neutraler Sachverständiger die rechtssichere Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) nach § 51 der Trinkwasserverordnung.
Wichtig für Sie als Betreiber:
Das Gesetz verpflichtet Sie bei Erreichen dieses Wertes zum sofortigen Handeln. Warten Sie nicht erst auf eine offizielle Aufforderung oder das Schreiben vom Gesundheitsamt! Wenn Sie mich frühzeitig einbinden, sorgen wir umgehend dafür, dass Sie Ihren gesetzlichen Betreiberpflichten nachkommen und das Problem an der Wurzel gepackt wird.
Die meisten Betreiber, Eigentümer und Verwalter einer Immobilie stecken in einem Kreislauf wirkungsloser Maßnahmen fest.
Entweder werden Risikoabschätzungen beauftragt, bei denen niemand überprüft, ob die empfohlenen Maßnahmen überhaupt und richtig umgesetzt wurden – oder es wird thermisch desinfiziert und gechlort, ohne die wahre Ursache zu kennen.
In über 90 % der Fälle bleiben die wahren Mängel der Trinkwasser-Installation einfach unentdeckt – und das hat gravierende Folgen:
Ihnen auf jeden Fall nicht wieder bekommen – und dafür brauchen Sie mehr als nur eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV.
Heben Sie Duschverbote auf und beruhigen Sie betroffene Mieter oder Nutzer mit aufklärenden Infos per Aushang und Post.
Schließen Sie mit Hygienemaßnahmen weitere Gesundheitsrisiken umgehend aus – besonders für immungeschwächte Personen.
Ihre Leitungen werden hygienisch unbedenklich, wenn die Trinkwasser-Installation richtig betrieben wird.
Treffen Sie sichere Entscheidungen mit einer realistischen Einschätzung zum aktuellen Zustand Ihrer Trinkwasser-Installation.
Sie vermeiden Strafgebühren, ergreifen sofort die richtigen Maßnahmen und ersparen sich einen Kreislauf wirkungsloser Maßnahmen, der oft 4- bis 6-stellige Sanierungskosten nach sich zieht.
Die Laborwerte Ihrer künftigen Trinkwasseruntersuchungen bleiben dauerhaft unter dem technischen Maßnahmenwert für den Parameter Legionellen.
Sie verhindern Mietminderungen von 5–20 % und Anwaltsschreiben von genervten Mietern, weil Nutzungseinschränkungen direkt vorgebeugt oder zügig aufgehoben werden.